Swiss Dental Hygienists
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Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse
Die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse bzw. Titelumwandlungen stützt sich auf den Leistungsvertrag zwischen dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) vom 2. März 2006 mit Wirkung vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2011. Ein über dieses Verfahren anerkannter Titel gilt als eidgenössisch.
Wir weisen Sie darauf hin, dass das Anerkennungsverfahren kantonaler Ausbildungsabschlüsse per Ende 2011 eingestellt und von den künftigen Akteuren nicht weitergeführt wird.
Damit die 2-jährige Dossierfrist eingehalten werden kann, empfehlen wir den Inhaberinnen und Inhabern eines kantonalen Ausbildungsabschlusses, die Gesuchsunterlagen beim SRK frühzeitig anzufordern und diese vor Ende 2009 einzureichen.
Für später eingegangene Anerkennungsgesuche, in welchen die Antragsstellenden gegebenenfalls noch fehlende Ausbildungsinhalte aufholen müssen, kann das SRK nicht gewährleisten, dass das Verfahren bis 2011 abgeschlossen werden kann. Das bedeutet, dass in diesem Fall der Berufsabschluss zum Zeitpunkt der Dossierschliessung vom SRK nicht anerkannt ist. Ende 2011 werden alle Anerkennungsgesuche geschlossen und archiviert. Die Gesuchsunterlagen können telefonisch unter der folgenden Kontaktadresse angefordert werden:
Schweizerisches Rotes Kreuz
Gesundheit und Integration / Berufsbildung
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Werkstrasse 18
3084 Wabern
Tel. 031 960 75 75 (Mo bis Fr, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
Fax. 031 960 75 60
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